StVO: Neue Regeln und höhere Strafen

(28.4.2020, dmg) Am 28. April sind viele Änderungen in der Straßenverkehrs-Ordnung in Kraft getreten. Es gibt zum Beispiel neue Regelungen zur Stärkung des Radverkehrs, für Carsharing und elektrisch betriebene Fahrzeuge und vor allem auch neue Regeln für Bußgelder. So zum Beispiel für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen. Das Parken auf Geh- oder Radwegen kostet jetzt 55 Euro, mit Behinderung 70 Euro plus ein Punkt ins Flensburg, über eine Stunde 70 Euro und ein Punkt, über eine Stunde mit Behinderung 80 Euro und ein Punkt, über eine Stunde mit Gefährdung 80 Euro und ein Punkt, über eine Stunde mit Sachbeschädigung 100 Euro und ein Punkt.

Nicht mehr erlaubt sind auch das Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese Verkehrsverstöße wurden die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.

Auch die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz sind von 35 auf 55 Euro angehoben worden. Eine Übersicht über alle neuen Regeln findet man unter https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-sachinformationen.html.