Öffentliche Bekanntmachung

Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortslage Hennef (Sieg) – Lescheid, AS 9.6;

Öffentliche Auslegung gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB

Die nachfolgende Bekanntmachung wurde am 29.03.2024 ortsüblich im Internet unter www.hennef.de/Bekanntmachungen vollzogen.

Der Ausschuss für Dorfgestaltung und Denkmalschutz des Rates der Stadt Hennef (Sieg) hat in seiner Sitzung am 05.03.2024 beschlossen, den Entwurf der Außenbereichssatzung für die Ortslage Hennef (Sieg) – Lescheid, AS 9.6, mit Text und die Begründung hierzu gem. § 35 Abs. 6 Satz 5 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) öffentlich auszulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Verfahren von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Der Geltungsbereich liegt im Ortsteil Hennef (Sieg) – Lescheid entlang der Straße Lescheid im Bereich der dortigen Bebauung Lescheid 1a bis Lescheid 9 und ist im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Der Satzungsentwurf kann in der Zeit vom

08.04.2024 bis 08.05.2024

im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef (Rathausneubau, 2. OG, Zimmer 2.58) während der Dienststunden, d.h.,

montags bis mittwochs von         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                       14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von                            08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und

                                                       14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

sowie freitags von                         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

von jedermann eingesehen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist insbesondere auf elektronischem Weg per E-Mail ( beteiligung.bauleitplanung(at)hennef.de ), schriftlich auf dem Postweg beim Bürgermeister der Stadt Hennef (Sieg), Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Planunterlagen können zusätzlich im Internet auf der Seite https://www.hennef.de/index.php?id=81 unter der Rubrik „Hier sind Sie gefragt! Beteiligen Sie sich!“ in dem o.a. Zeitraum eingesehen werden.

53773 Hennef, den 06.03.2024

Im Auftrag

G. Wittmer