Öffentliche Bekanntmachung

8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.20/1 Hennef (Sieg) – Hennef Ost im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB);

Änderung des Geltungsbereichs sowie Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die nachfolgende Bekanntmachung wurde am 29.03.2024 ortsüblich im Internet unter www.hennef.de/Bekanntmachungen vollzogen.

Der Ausschuss für Stadtplanung und Wohnen des Rates der Stadt Hennef (Sieg) hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 01.20/1 Hennef (Sieg) – Hennef Ost, 8. Änderung um den Bereich der Straße „Meiersheide“ geringfügig zu ändern (Reduzierung der Öffentlichen Verkehrsfläche). Der aufgestellte Geltungsbereich verkleinert sich um die Flurstücke 225 tw. Und 224 tw., Flur 29, Gemarkung Striefen. Die 8. Änderung des Bebauungsplans umfasst ein Gebiet im Ortsteil Hennef Ost an der Meiersheide zwischen dem Friedhof Warth und dem Parkplatz der Mehrzweckhalle Meiersheide und ist im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht.

Der Ausschuss für Stadtplanung und Wohnen des Rates der Stadt Hennef (Sieg) hat in seiner vorgen. Sitzung außerdem beschlossen, gemäß § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01.20/1 Hennef (Sieg) – Hennef Ost mit Text und die Begründung hierzu öffentlich auszulegen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom

08.04.2024 bis 08.05.2024 

im Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef (Rathausneubau, 2. OG, Zimmer 2.58) während der Dienststunden statt, d.h.,

montags bis mittwochs von         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

                                                       14.00 Uhr bis 16.00 Uhr,

donnerstags von                            08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und

                                                       14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

sowie freitags von                         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Gleichzeitig werden die in den textlichen Festsetzungen zu diesem Bebauungsplan zitierten DIN- und VDI - Vorschriften, insbesondere die DIN 18.915 -Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten, Din EN 1998 Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben und DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100 zur Einsicht bereit gehalten.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist insbesondere auf elektronischem Weg per E-Mail ( beteiligung.bauleitplanung(at)hennef.de ), schriftlich auf dem Postweg beim Bürgermeister der Stadt Hennef (Sieg), Amt für Stadtplanung und -entwicklung, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Die Planunterlagen können zusätzlich im Internet auf der Seite https://www.hennef.de/index.php?id=81 unter der Rubrik „Hier sind Sie gefragt! Beteiligen Sie sich!“ in dem o.a. Zeitraum eingesehen werden.

Hinweis zum Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Bauleitplanverfahren und über Ihre Rechte nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte der zugehörigen Information nach Art. 13 DSGVO, die im städtischen Internetangebot unter www.hennef.de/datenschutz zu finden ist. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

53773 Hennef, den 28.02.2024

Im Auftrag

N. Schüßler