Autofahrer aufgepasst: Neuer Bußgeldkatalog

(9.11.2021, ms) Der neue Bußgeldkatalog ist in Kraft getreten. Und so müssen sich Autofahrer*innen auf deutlich gestiegene Bußgelder einstellen. Temposündern oder Falschparkern geht es stärker an die Geldbörse, wenn sie bei Verstößen erwischt werden. Unverändert bleiben dagegen die Fahrverbotsgrenzen bei Geschwindigkeitsverstößen. Wer sein Auto falsch parkt oder in verbotenen Bereichen anhält, muss mit Folgendem rechnen:

  • Halten auf dem Geh-/Radweg von 10 Euro auf 50 Euro
  • Parken auf dem Geh-/Radweg von 20 Euro auf 55 Euro
  • Parken auf dem Geh-/Radweg mit Behinderung von 30 Euro auf 70 Euro
  • Parken ohne Parkschein von 10 Euro auf 20 Euro
  • Halten im absoluten Halteverbot von 10 Euro auf 20 Euro
  • Parken im absoluten Halteverbot von 15 Euro auf 25 Euro
  • Parken auf Behindertenparkplatz von 35 Euro auf 55 Euro

Alle Anpassungen gibt es online beim Bundesministerium für Verkehr hier.