Rat beschließt Resolution zur Neuordnung der Landtagswahlkreise

(22.12.2020, dmg) Mit einer Änderung des Landeswahlgesetzes will die Landesregierung die Wahlkreise für die Landtagswahl neu einteilen. Die Hennefer Stimmbezirke 112 (Westerhausen), 131 (Dambroich), 132 (Söven/Rott), 171 (Eichholz) und 172 (Dahlhausen/Eulenberg) sollen aus dem bisherigen Landtagswahlkreis Rhein-Sieg-Kreis 1 herausgelöst werden und einem neuen Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis II mit den Städten Königswinter, Bad Honnef, Meckenheim und Wachtberg zugeschlagen werden. Das stößt bei den Hennefer Ratsmitgliedern auf deutlichen Widerstand. Bürgermeister Mario Dahm: „Eine Stadt sollte möglichst nicht in zwei Wahlkreise zerteilt werden. Das erschwert die politische Willensbildung, die Kommunikation zwischen Bürgern und Politik und gefährdet die Chancengleichheit bei der Teilnahme der Wahlbewerber an der Wahl. Der Stadtrat hat daher einstimmig eine Resolution gegen diese Neuordnung verabschiedet, die wir nun an die Landesregierung und die Landtagsfraktionen weiterleiten werden. Im neu gebildeten Wahlkreis Rhein-Sieg II, der Teile der Obergemeinde und der Dörfer um Uckerath mit Kommunen auf der anderen Rhein-Seite verbindet, ist kein sinnvoller räumlicher Zusammenhang erkennbar.“

Die Resolution im Wortlaut

„Dem Gesetzentwurf zum Vierten Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes (Drucksache 17/11681) ist der Vorschlag der Landesregierung zur Neueinteilung der Wahlkreise für die Landtagswahl zu entnehmen. Die Stadt Hennef (Sieg) wird dabei in zwei Landtagswahlbezirke aufgeteilt. Die Stimmbezirke 112, 131, 132, 171 und 172 sollen neu dem Wahlbezirk Rhein-Sieg-Kreis II, die übrigen Stimmbezirke dem geänderten Wahlbezirk Rhein-Sieg-Kreis I zugeteilt werden.
Der Rat der Stadt Hennef (Sieg) spricht sich entschlossen gegen diesen Vorschlag aus und fordert, dass das Stadtgebiet nicht auf mehrere Landtagswahlkreise aufgeteilt wird. Die Notwendigkeit einer Neueinteilung der Wahlkreise wird anerkannt. Dem Grundsatz, dass Gebietskörperschaften möglichst nicht zerteilt werden, sollte dabei jedoch nicht nur aus organisatorischen Gründen gefolgt werden. Aus Sicht des Stadtrates ist die vorgeschlagene Neueinteilung und Zweiteilung des Stadtgebiets zum Nachteil der Stadt Hennef und den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln. Der Vorschlag, das Stadtgebiet Hennef mit der Neuaufteilung der Wahlkreise zur Landtagswahl 2022 zu durchschneiden erschwert die Arbeit der Landtagsabgeordneten enorm, weil einige Stadtteile von einem Abgeordneten, einige vom anderen Abgeordneten vertreten werden. Die Wahrung der örtlichen Zusammenhänge ist in der Praxis für die Kommunen bei jeder Wahl unentbehrlich und im Landeswahlgesetz verankert. Die im ländlichen Bereich gewachsenen Ortsstrukturen erhöhen die Wahlbereitschaft und müssen unbedingt bei der Neuaufteilung berücksichtigt werden. Hier ist der Wahlrechtsgrundsatz der Gleichheit aller abgegebenen Stimmen zu berücksichtigen, der bei einer Raustrennung von ca. 13 Prozent der Wahlberechtigten aus Hennef und Zuschlagung dieser Wahlberechtigten zu Kommunen, die zum Teil getrennt durch das Siebengebirge (Königswinter und Bad Honnef) sowie auf der anderen Rheinseite (Meckenheim und Wachtberg) liegen, gefährdet ist. Es ist kein sinnvoller räumlicher Zusammenhang gerade im vorgeschlagenen Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis II erkennbar. Die Kommunikation zwischen den Wählern sowie den Mandatsbewerbern ist sehr eingeschränkt und damit wird die Förderung der politischen Willensbildung ebenfalls erschwert und die Chancengleichheit bei der Teilnahme der Wahlbewerber an der Wahl somit stark gefährdet. Organisatorisch stellt die Neuregelung die Hennefer Parteien vor Probleme bei der Kandidatensuche und deren Nominierung, die dann Stadtgrenzen überschreitend erfolgen müssen.“