"Familien bei Elternbeiträgen entlasten“: Verwaltung legt Ausschuss neue Beitragssatzung vor

(27.4.2021, dmg) Die Stadtverwaltung hat die Satzung für die Elternbeiträge in Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Offener Ganztagsgrundschule überarbeitet und sie dieser Tage zur Beratung den zuständigen Ausschüssen des Stadtrates vorgelegt. „Die Grundsätze, nach denen wir eine neue Satzung erarbeitet haben, waren klar definiert“, so Bürgermeister Mario Dahm und Beigeordneter Martin Herkt. „Ziel ist eine gerechte Ausgestaltung der Elternbeiträge und eine Entlastung von Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Außerdem ging es uns um eine Vergleichbarkeit mit Nachbarstädten und natürlich auch um die Finanzierbarkeit durch den städtischen Haushalt. Wir haben dabei versucht, möglichst alle Interessen unter einen Hut zu bringen.“

Über die Satzungsänderung beraten der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung. Der Stadtrat entscheidet abschließend am 28. Juni. Die neue Satzung kann dann am 1. August 2021 in Kraft treten. 

Die Änderungen im Überblick

Folgende Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung ergeben sich.

  • Für alle bestehenden Einkommensgruppen (außer Einkommensgruppe 12 im OGS-Bereich) verzichtet die Stadt Hennef auf die turnusgemäß anstehende Gebührenerhöhung für die Kinderbetreuung und die Offene Ganztagsgrundschule um 5 Prozent in diesem und im nächsten Jahr. Der Höchstbetrag für die OGS wird künftig automatisch und transparent an den vom Land Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Satz angepasst.
  • Familien mit Einkommen bis 30.000 Euro werden komplett von den Elternbeiträgen befreit. Dafür wird die Einkommensstufe, bis zu der keine Elternbeiträge anfallen, auf 30.000 Euro angehoben. Diese Grenze wird auch im OGS-Bereich angepasst und steigt dort von 15.000 auf 30.000 Euro.
  • In den Beitragstabellen für die Angebote in Kita und Tagespflege werden zusätzliche Einkommensgruppen über 90.000 Euro hinaus eingeführt, um auch in den höchsten Beitragsgruppen für eine gerechtere Ausgestaltung der Gebührenhöhe nach Haushaltseinkommen zu sorgen. Dabei orientiert sich die Stadt Hennef an den vergleichbaren Nachbarkommunen. Die monatlichen Beiträge steigen hierbei moderat ab 100.000 Euro Einkommen, indem der letzte Gebührenschritt auf die weiteren Einkommensstufen übertragen und nicht linear erhöht wird. Die höchste Einkommensstufe liegt nun bei über 120.000 Euro Jahreseinkommen.

Die geltenden Geschwisterregelungen bleiben erhalten: Bei zwei Kindern in der Betreuung werden nur 60 Prozent der Beiträge für beide erhoben. Für weitere Kinder fallen keine Gebühren an.

Dahm: Entlastung und mehr Beitragsgerechtigkeit

Bürgermeister Mario Dahm erklärt dazu: „Mit der Aussetzung der Gebührenerhöhung für alle bestehenden Einkommensgruppen bis 100.000 Euro Jahreseinkommen wollen wir die Familien in Hennef in der Corona-Krise entlasten. Bis zu einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro wird man außerdem zukünftig in Hennef keine Elternbeiträge und keine Beiträge für die OGS mehr zahlen. Mit der Entlastung setzen wir bewusst bei den Familien an, die ein kleines oder mittleres Einkommen zur Verfügung haben. Die zusätzlichen neuen Einkommensgruppen sorgen für mehr Beitragsgerechtigkeit bei den höchsten Einkommen, weil Familien mit 90.000 Euro in Zukunft nicht mehr genau so viel zahlen müssen wie Familien mit mehr als 120.000 Euro Jahreseinkommen.“

„Bund und Land sind in der Pflicht“ – Bürgermeister schreibt an Schulministerin

Gemäß Doppelhaushalt 2020/2021 der Stadt Hennef liegen die etatisierten Gesamtaufwendungen für die Kinderbetreuung in Hennef 2021 bei rund 19,5 Mio. Euro. Die geplanten Elternbeiträge in Höhe von rund 2 Mio. Euro decken nur 10 Prozent der Betriebskosten. Für die Stadt Hennef bleibt ein jährliches Defizit von rund 7,75 Mio. Euro, das vor zehn Jahren 2011 noch bei rund 4 Mio. Euro lag.

Auf dem Weg zur Beitragsfreiheit sieht der Bürgermeister Bund und Land in der Pflicht, neben einem stärkeren Ausgleich der beiden bestehenden beitragsfreien Kita-Jahren für eine weitere Entlastung zu sorgen: „Ohne Unterstützung schafft eine Stadt gerade in der Haushaltssicherung das nicht. Wir gehen mit dem neuen Vorschlag an die Grenze dessen, was der Haushalt schultern kann. Schon heute haben wir ein jährliches Defizit von 7,75 Mio. Euro für die Kinderbetreuung in Hennef. Wir werden aber trotz knapper Haushaltsmittel weiter investieren, um zusätzliche und qualitativ hochwertige Kita-Plätze zu schaffen“, so der Bürgermeister.

Schriftlich wendete sich der Bürgermeister außerdem an die NRW-Schulministerin Gebauer mit der dringenden Bitte, auf die Gebühren für das wegen Corona im Moment nicht stattfindende Angebot der OGS zu verzichten. „Für Angebote, die nicht stattfinden können, sollten Eltern keine Beiträge bezahlen müssen. Als Stadt in der Haushaltssicherung sind wir aber von der Entscheidung des Landes in dieser Sache abhängig. Diese habe ich gegenüber der Ministerin im Sinne der Eltern eingefordert“, erklärt Bürgermeister Dahm. Auf konkrete Vorschläge des Landes zur Aussetzung der Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung warten die Kommunen nach der Ankündigung des Familienministers ebenfalls weiterhin.

Beispielrechnungen

Die Auswirkungen der neuen Beitragstabellen an Beispielfällen (U3, 45 Wochenstunden, auf zwei Jahre gerechnet):

  • Eine alleinerziehende Krankenschwester mit einem durchschnittlichen Monatsbruttogehalt von 2.500 Euro zahlt durch die Freistellung der Einkommensgruppe 4 für die Betreuung eines Kindes künftig keine Gebühren, also 2.928 Euro weniger in zwei Jahren. Für die OGS würden 1.920 Euro weniger anfallen.
  • Die alleinverdienende Ministerialdirigentin in der Besoldungsstufe B 6 mit einem  Monatsbruttogehalt von 10.412 Euro hingegen würde in der gleichen Situation und im gleichen Zeitraum von zwei Jahren durch das höhere Einkommen 2.304 Euro mehr an Beiträgen für die Kita und 576 Euro mehr für die OGS zahlen. 
  • Bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro ergeben sich keine Erhöhungen. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Haushaltsbruttoeinkommen für Alleinerziehende liegt laut Statistischem Bundesamt bei 39.300 Euro, für Paare mit Kindern bei 83.900 Euro. Diese statistische „Durchschnittsfamilie“ (Paar mit Kindern) wird in Einkommensgruppe 15 durch den Verzicht auf die turnusmäßige Erhöhung um 582 Euro entlastet. Eine Familie mit bis zu 100.000 Euro spart 661 Euro in der voraussichtlichen Gültigkeitsdauer der Satzung. Sie zahlt durch die zusätzlichen Einkommensgruppen künftig auch nicht mehr den gleichen Beitrag wie eine Familie mit einem deutlich höheren Top-Einkommen von zum Beispiel 150.000 Euro, die in der höchsten Einkommensgruppe durch die moderate Anhebung künftig 96 Euro mehr im Monat zahlen muss.

Dokumente und Vorlagen

Dokumente zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses:

Vorlage, Informaterial und Berechnungstabellen zum Tagesordnungspunkt "Satzung der Stadt Hennef zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern, hier: Erlass der 7. Änderungssatzung":