„Du hast das Recht auf Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause“

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – 20 Jahre Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef.

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – 20 Jahre Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef.

(10.12.2019) Die UN-Kinderrechtskonvention und das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef feiern gemeinsam ihre großen Jubiläen: 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – 20 Jahre Amt für Kinder, Jugend und Familie. Das wird im Rahmen eines Jubiläumsjahrs von Juli 2019 bis Juni 2020 gefeiert.

Die UN-Kinderrechtskonvention und die Arbeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef sind untrennbar miteinander verbunden. Das Jubiläumsjahr möchte das Amt für Kinder, Jugend und Familie nutzen, um die Kinderrechte in den Fokus zu rücken und seine Angebote vorzustellen.

Um die Arbeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie besser kennen zu lernen, wird in dem laufenden Jubiläumsjahr monatlich ein Kinderrecht ausgewählt und konkret gezeigt, wie dieses in Hennef umgesetzt wird und welche Leistungen dafür das Amt für Kinder, Jungend und Familie erbringt.

Kinderrecht: „Du hast das Recht auf Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause“

Die Advents- und Weihnachtszeit steht für viele Menschen im Zeichen der Familie. Die Eltern zu kennen und das ganze Jahr mit elterlicher Fürsorge und in einem sicheren und liebvollen zu Hause aufzuwachsen wurde in der UN-Kinderrechtskonvention fest verankert: „Du hast das Recht auf Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause“. Aus diesem Kinderrecht leitet sich auch die Verpflichtung der Gesellschaft ab, Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen, wenn Familien besonders gefordert sind. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef bietet in diesen Fällen Beratung an und vermittelt und genehmigt bei Bedarf passgenaue Hilfen. Diese Unterstützungsangebote sind im Sozialgesetzbuch als „Hilfen zur Erziehung“ beschrieben. Die Hilfen richten sich immer danach aus, was für das Kind, dessen Wohl und der Beziehung zu den Eltern und der Herkunftsfamilie am besten ist. Die Hilfen zielen darauf ab, das Recht auf Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause zu wahren – auch wenn Kinder nicht in ihren Herkunftsfamilien verbleiben können.

Arbeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie

Derzeit leben in Hennef 52 Kinder in 40 Pflegefamilien. Dabei wird zwischen Dauerpflege, Kurzzeitpflege, Bereitschaftspflege für Notsituationen und Fachpflege unterschieden.

Ein wichtiger Teil der Arbeit des Pflegekinderdienstes im Amt für Kinder, Jugend und Familie ist es, passende Pflegefamilien zu finden und die Pflegeverhältnisse zu begleiten. Das bedeutet auch, die potentiellen Pflegefamilien zu überprüfen, eine Pflegeerlaubnis zu erteilen und Maßnahmen zur Unterstützung anzubieten. Der Pflegekinderdienst ist auch der Vermittler zwischen der Pflegestelle und der Herkunftsfamilie. Sie begleiten den Umgangskontakt und sorgen dafür, dass es den Kindern gut geht.

Wer Interesse an der Aufgabe als Pflegefamilie hat, kann sich beim Pflegekinderdienst des Amtes für Kinder, Jugend und Familie beraten lassen.

Für Ideen, Anregungen und Fragen steht das Amt für Kinder, Jugend und Familie gerne unter Telefon: 022 42/888 408 oder E-Mail: jugendamt@hennef.de zur Verfügung.