„Du hast das Recht auf Schutz vor Gewalt“

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – 20 Jahre Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef.

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – 20 Jahre Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef.

(29.10.2019) Die UN-Kinderrechtskonvention und das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef feiern gemeinsam ihre großen Jubiläen: 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – 20 Jahre Amt für Kinder, Jugend und Familie. Das wird im Rahmen eines Jubiläumsjahrs von Juli 2019 bis Juni 2020 gefeiert.

Die UN-Kinderrechtskonvention und die Arbeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef sind untrennbar miteinander verbunden. Das Jubiläumsjahr möchte das Amt für Kinder, Jugend und Familie nutzen, um die Kinderrechte in den Fokus zu rücken und seine Angebote vorzustellen. Um die Arbeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie besser kennen zu lernen, wird in dem kommenden Jubiläumsjahr monatlich ein Kinderrecht ausgewählt und konkret gezeigt, wie Hennefer Kinder zu ihrem Recht kommen und welche Aufgaben davon das Amt für Kinder, Jungend und Familie leistet. Zudem wird auf Mitmachaktionen zu den vorgestellten Kinderrechten hingewiesen. Außerdem kommen Kinder zu Wort, die aus ihrer Sicht erzählen, wie es mit der Einhaltung der Rechte klappt.

Kinderrecht: „Du hast das Recht auf Schutz vor Gewalt“

Im November steht das Kinderrecht „Du hast das Recht auf Schutz vor Gewalt“ im Zentrum. Eltern oder andere Erziehungsberechtigen haben dafür Sorge zu tragen, dass Kindern und Jugendlichen keine körperliche und seelische Gewalt wiederfährt. Dazu zählen auch sexuelle Übergriffe. Die Kinderrechtskonvention beinhaltet nicht nur, dass Kinder und Jugendliche vor Gewalt geschützt werden, sondern auch, Kinder frühzeitig zu stärken, ihre Grenzen zu erkennen und Kinder und Jugendliche zu unterstützen, das Erlebte zu bewältigen, wenn ihnen übergriffiges Verhalten wiederfahren ist.
Dafür ist der Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) zuständig. Dieser Dienst bietet eine Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien in Notlagen. Der ASD berät und informiert über Hilfsangebote und hilft bei der Erstellung eines Plans, wie die schwierige Situation verbessert werden kann. Die Beratungen und Vermittlungen sind kostenlos und können von allen in Anspruch genommen werden – unabhängig von Religion oder Herkunft.

Es ist normalerweise das Recht und die Aufgabe der Eltern, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen und auf dessen Wohl zu achten. Aber manchmal können oder wollen Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen. In diesen Fällen muss es jemanden geben, der Verantwortung für die Kinder übernimmt und dafür sorgt, dass es ihnen gut geht. Dann wird von einem Gericht eine andere erwachsene Person damit beauftragt, Verantwortung zu übernehmen. Diese Person heißt Vormund. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie in Hennef hat eine Amtsvormünderin.
Alle Maßnahmen, Unterstützungen und Hilfen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef haben zum Ziel, dass das Kind beziehungsweise der junge Mensch in seiner Entwicklung gefördert wird und in Zukunft ohne Unterstützung selbständig und zufrieden sein Leben gestalten kann.

Wenn man im Alltag eine Situation beobachten, die man für das betreffende Kind oder den Jugendlichen als gefährlich oder belastend einschätzt, kann man dies dem Amt für Kinder, Jugend und Familien mitteilen und sich dort von der ASD Fachkraft beraten lassen. Möglich ist das von montags bis mittwochs in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 17:30 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer: 02242/888 550.

Hier kann man schnell und unkompliziert Anliegen und Sorgen besprechen und Vereinbarungen zum weiteren Vorgehen klären. Selbstverständlich ist es auch möglich, den Tagesdienst persönlich im Historischen Rathaus, Frankfurter Straße 97, aufzusuchen. Außerhalb der Öffnungszeiten ist im Notfall eine pädagogische Ansprechperson über die Polizei Hennef zu erreichen. Alternativ können sich Kinder und Jugendliche an die „Nummer gegen Kummer“ unter der Telefonnummer: 0800 1110333 wenden. Die Internetseite: www.trau-dich.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet für Kinder, Jugendliche und Erwachsene darüber hinaus noch weiterführende Informationen.

Die Arbeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie

Die UN- Kinderrechtskonvention und die Arbeit des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Hennef sind untrennbar miteinander verbunden. Das Jubiläumsjahr möchte das Amt für Kinder, Jugend und Familie nutzen, um die Kinderrechte in den Fokus zu rücken und mögliche Berührungsängste abzubauen. Kinderrechte verbessern die Bedingungen, unter den Kinder und Jugendliche leben und aufwachsen. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, was sie genau bedeuten und in welchen Situation diese eine Rolle spielen. Kinder müssen ihre Rechte kennen und Erwachsene in dem Gebrauch bestärken. Alle Hennefer Kinder, Jugendlichen, Familien und Interessierte sollen von dem Jubiläumsjahr profitieren und immer wieder daran erinnert werden, wie wichtig die Kinderrechte und die Umsetzung dieser ist. 
Für Ideen, Anregungen und Fragen steht das Amt für Kinder, Jugend und Familie unter Telefon: 02242/888408 oder E-Mail: jugendamt@hennef.de zur Verfügung.