Autofahren im Stadtzentrum

(15.9.2020, ms) Seit Ende August 2019 ist das Radfahren auf der Frankfurter Straße im Bereich zwischen „Königstraße“ und „Alte Ladestraße“ nur noch auf der Straße erlaubt ist. Hier die wichtigsten Regeln für die Autofahrerin/den Autofahrer im Umgang mit Radfahrern und -fahrerinnen:

  • Wenn ein Autofahrer einen Radfahrer überholen will, muss er mindestens 1,5 Meter Abstand einhalten. Wer einen Radfahrer mit zu geringem Sicherheitsabstand überholt, riskiert Bußgelder von bis zu 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, drohen weitere rechtliche Konsequenzen.
  • An einer roten Ampel dürfen Radfahrer gemäß §5 der Straßenverkehrsordnung wartende Autos rechts überholen – mit der Maßgabe, dies „mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht“ zu tun.
  • Grundsätzlich müssen Radfahrer hintereinander fahren, außer der Verkehr wird dadurch nicht behindert (§ 2 Abs. 4 StVO). Ausnahme: Wenn 16 oder mehr Radfahrer auf Tour sind, dann bilden sie einen Verband im Sinne der Straßenverkehrsordnung und dürfen nebeneinander fahren.