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Auskunft gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz

Am 01. März 2005 ist das von der Landesregierung NRW am 16.12.2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG NW - in Kraft getreten. Die Mitglieder in den Gremien der Stadt Hennef sind danach verpflichtet, schriftlich Auskunft zu geben über

  • den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  • die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  • die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Diese Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Der Rat der Stadt Hennef (Sieg) beschloss in seiner Sitzung am 12.06.2006 die nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz (§ 17 KorruptionsbG NW) geforderten Erklärungen aller kommunalen Mandatsträger auf der städtischen Homepage zu veröffentlichen. Daneben erfolgte die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Stadt Hennef (Sieg) über die Möglichkeit der Einsichtnahme im Rats- und Bürgermeisterbüro.

Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Auskunft gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz von Ratsmitgliedern)
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Auskunft gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz von Ratsmitgliedern) Auskunft gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz von Ratsmitgliedern

Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Auskunft gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern)
Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Auskunft gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern) Auskunft gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern


Die Zusammenfassung der von den Mitgliedern der Gremien der Stadt Hennef (Sieg) beantworteten Fragebögen liegen im Rathaus, Rats- und Bürgermeisterbüro, Zimmer 1.08, Elke Nußbaum, Tel. 02242 / 88 82 15, während der Öffnungszeiten der Verwaltung für jeden Interessierten zur Einsichtnahme aus.

Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei der/dem Meldepflichtigen.

Der vollständige Text des Korruptionsbekämpfungsgesetzes ist im Internet als PDF-Datei auf den Seiten des Landes NRW zu finden (www.im.nrw.de) und außerdem auf dieser Website zum direkten Download hinterlegt:
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