Vergebene Aufträge
Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht.
Zur Beschleunigung von Investitionen werden Vergabeverfahren in den Jahren 2009 und 2010 vereinfacht. Den hierzu von den Landesbehörden des Landes NRW ergangenen Erlass können Sie hier (Adobe Acrobat Reader erforderlich) einsehen.
Gem. 1.4 des Erlasses sind die öffentlichen Auftrageber bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben verpflichtet, über ein allgemein zugängliches elektronisches Medium die vergebenen Aufträge nach Zuschlagserteilung zu veröffentlichen.
Dieses betrifft Vergaben deren Auftragswert ohne Umsatzsteuer folgende Werte übersteigt:
Für Bauaufträge im Wege der Beschränkten Ausschreibung: 150,000,-€;
für alle übrigen Verträge: 50.000,-€.
Diese Aufträge werden hier für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung veröffentlicht.
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Gem. 1.4 des Erlasses sind die öffentlichen Auftrageber bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben verpflichtet, über ein allgemein zugängliches elektronisches Medium die vergebenen Aufträge nach Zuschlagserteilung zu veröffentlichen.
Dieses betrifft Vergaben deren Auftragswert ohne Umsatzsteuer folgende Werte übersteigt:
Für Bauaufträge im Wege der Beschränkten Ausschreibung: 150,000,-€;
für alle übrigen Verträge: 50.000,-€.
Diese Aufträge werden hier für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung veröffentlicht.










